Foto auf der e-card

Bis 31.12.2023 haben e-cards ohne Foto noch Gültigkeit, danach müssen sie mit Foto versehen sein. Ausnahmen: Kinder unter 14 Jahren, Personen über 70 Jahren und solche mit Pflegestufe 4 und höher. Was zu tun ist, kann man nachlesen:

https://www.polizei.gv.at/wien/buergerservice/E_Card/e_card.aspx

Ob bereits ein Foto den Behörden vorliegt (zb Reisepaß, Personalausweis etc.) ist überprüfbar unter chipkarte.at/foto.