Ab 01.01.2023 werden die Parkscheingebühren um € 0,15 pro halbe Stunde erhöhrt und kosten dann €1,25. Alte Parkscheine können noch bis 30.06.2023 verwendet werden.
Ab 02.02.2023 erhält das Pickerl (§ 57a-Begutachtung) einen QR-Code, diese elektronische Version des Gutachtens kann dann aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.
Ab 20.05.2023 muß beim Pickerl eine Erfassung der Fahrleistung und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 01.01.2021 vorgesehen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK geschickt und von dort an eine europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel ist die Feststellung, ob die gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Diese Datenweitergabe wird sehr kritisch bewertet, nun ist nicht nur der Mensch durchsichtig und gläsern geworden, sondern auch das Auto….
Bei extremer Raserei soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden können und zur Versteigerung kommen. Ganz ausgereift ist dieses Gesetz noch nicht, die Widerstände sind natürlich groß.