Steuerpflichtige Covid-19-Förderungen

 Der Lockdown-Umsatz-Ersatz I und II sowie der Ausfallbonus I, II und III sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung in der Kennzahl 9342 eingetragen werden.

Fixkostenzuschuß I und Fixkostenzuschuß 800.000, Verlustersatz I, II und II sowie die Kurzarbeitsbeihilfe sind steuerfrei, müssen aber trotzdem in der Steuererklärung in der Kennzahl 9341 eingetragen werden.