Bisher war die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter Euro 800, ab 01.01.2023 wird diese Grenze auf Euro 1.000 erhöht. Weiteres Anheben dieser Grenze ist angedacht.
Bisher war die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter Euro 800, ab 01.01.2023 wird diese Grenze auf Euro 1.000 erhöht. Weiteres Anheben dieser Grenze ist angedacht.