Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG

Die Höhe der Absetzbarkeit im Anschaffungsjahr wurde 2023 von € 800 auf € 1.200 (inklusive MWSt) für Unternehmer, die UVA’s (Umsatzsteuervoranmeldungen) abgeben, erhöht. Für Kleinunternehmer, die keine MWSt verrechnen, erhöht sich der Betrag auf € 1.000.