Ab 2023 neu: Investitionsfreibetrag

Der IFB (Investitionsfreibetrag) kann erstmals wieder als zusätzliche Betriebsausgabe (neben der Afa) für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Wirtschaftsgutes in Höhe von 10% angesetzt werden, die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre. Im Bereich der Ökologisierung erhöht sich der Betrag auf 15% (zB auch bei Fahrrädern oder Transporträdern).