Die große Arbeitsplatzpauschale von € 1.200 kann in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit wie zB aus Dienstverhältnissen vorliegen. Der Gewinn muß unter € 11.000 liegen.
Die kleine Arbeitsplatzpauschale von € 300 wird verrechnet, wenn es andere Einkünfte gibt und der Gewinn höher als € 11.000 beträgt.
Für ergonomisches Mobilar kann zusätzlich € 300 beansprucht werden.