Leider wurde die Absetzbarkeit von Lebens- und Unfallversicherungen tatsächlich per 31.12.2020 beendet, heuer sind nur mehr Beträge für die freiwillige Weitersicherung Pension sowie für den Nachkauf von Versicherungszeiten möglich.
Leider wurde die Absetzbarkeit von Lebens- und Unfallversicherungen tatsächlich per 31.12.2020 beendet, heuer sind nur mehr Beträge für die freiwillige Weitersicherung Pension sowie für den Nachkauf von Versicherungszeiten möglich.