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neue gewinnfreie Obergrenze von Euro 11.000,00, |
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neue Steuerklassen mit 0% bis 11.000 Euro, 36,5% bis 25.000 Euro, 43,2% bis 60.000 Euro und 50% ab Euro 60.001, |
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Kirchenbeiträge sind bis zu Euro 200,00 absetzbar, |
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Kinderfreibetrag von Euro 220,00, |
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Kinderbetreuungskosten von Euro 2.300,00 als ao.Belastung, |
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neuer Spendenkatalog (leider noch immer nicht für Human- und Tierprojekte), |
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der FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) zum letzten Mal (ab 2010 gibt es dann den neuen 13%igen Gewinnfreibetrag), |
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die vorzeitige Afa (Absetzung für Abnutzung von 30%). |
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