Steuererklärung 2009

Am 11. März 2009 wurde das neue Steuerreformgesetz 2009 beschlossen, das u.a. folgende Änderungen bringt:


neue gewinnfreie Obergrenze von Euro 11.000,00,
neue Steuerklassen mit 0% bis 11.000 Euro, 36,5% bis 25.000 Euro, 43,2% bis 60.000 Euro und 50% ab Euro 60.001,
Kirchenbeiträge sind bis zu Euro 200,00 absetzbar,
Kinderfreibetrag von Euro 220,00,
Kinderbetreuungskosten von Euro 2.300,00 als ao.Belastung,
neuer Spendenkatalog (leider noch immer nicht für Human- und Tierprojekte),
der FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) zum letzten Mal (ab 2010 gibt es dann den neuen 13%igen Gewinnfreibetrag),
die vorzeitige Afa (Absetzung für Abnutzung von 30%).

(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken