Freie Dienstnehmer |
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Im Rahmen des Steuerreformgesetzes wurde beschlossen, daß ab 01.01.2010 freie Dienstnehmer den echten Dienstnehmern gleichgestellt werden. Das bedeutet für den Dienstgeber, neben den Honorarzahlungen auch die Lohnnebenkosten wie 3% Kommunalsteuer, 4,5 % Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberbeitragzuschlag (derzeit 0,4 % für Wien, 0,41 % für NÖ) übernehmen zu müssen. Ab 2010 werden freie Dienstnehmer somit um ca. 8 % teurer. |
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