KRICHE - STRAFEN - SPENDEN
Die Beiträge für die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften können ab 2012 bis zu einer Höhe von € 400,00 abgesetzt werden.
In der Vergangenheit wurden Strafen, Geldbußen und Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz nur in Ausnahmefällen akzeptiert, mit Wirkung 01.08.2011 wurde diese Absetzbarkeit nun gänzlich beseitigt.
Dafür wurde der Kreis der spendenbegünstigten Empfänger ab 2012 erweitert, und zwar um die Bereiche Umwelt-, Natur-, Artenschutz, Tierheime und freiwillige Feuerwehren (eine einheitliche Liste wird beim Finanzamt 1/23 geführt).
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