Vorzeitige AFA
DIE VORZEITIGE "ABSETZUNG FÜR ABNUTZUNG" = AFA
Zur Konjunkturbelebung wurde diese vorzeitige Abschreibung (die es übrigens vor vielen Jahren schon mal gab) für die Jahre 2009 und 2010 geschaffen.
Im ersten Jahr können sofort 30% abgeschrieben werden, die restlichen 70% werden entsprechend der ursprünglichen Nutzungsdauer auf die Folgejahre aufgeteilt. Bei einer längeren Nutzungsdauer (zb 10 Jahre für Möbel) werden im ersten Jahr 30% abgeschrieben und in den nächsten 7 Jahren je 10%, die letzten beiden Jahre werden dann nur mit 0% gelistet. Diese vorzeitige Afa muß in der Afa-Liste gesondert vermerkt werden.
Ausgenommen von dieser vorzeitigen Afa sind Gebäude, PKW und Kombis, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter.