Ust.-Voranmeldung
ÄNDERUNGEN BEI DER UMSATZSTEUERVORANMELDUNG (UVA):
Ab 2011 gelten neue Grenzen für die Abgabe von vierteljährlichen UVAs – mußten heuer Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis Euro 30.000,00 bereits eine monatliche UVA abgeben, wurde diese Grenze ab dem nächsten Jahr auf € 100.000,00 angehoben. Dafür wurde für diese vierteljährlichen UVAs eine verpflichtende elektronische Abgabe geschaffen (bis jetzt war dies nur bei einem Guthaben erforderlich).
Für Kleinunternehmer wurde die Grenze zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung von € 7.500,00 auf € 30.000,00 Umsatz erhöht. Dies gilt erstmals ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011.