Umsatzsteuer-News
Ab dem 01.01.2010 kommt es zu Änderungen im Leistungsort.
Bei Dienstleistungen an Privatpersonen (B2C-Umsätze = business to consumer) erfolgt die Besteuerung an dem Ort, an dem der Dienstleistungserbringer seinen Sitz hat.
Bei Dienstleistungen an Unternehmer (B2B-Umsätze = business to business) erfolgt die Besteuerung an dem Ort, an dem der Verbrauch tatsächlich stattfindet. Leistungsort ist somit Empfängerort.
Reverse Charge: Bei B2B-Umsätzen ist ein zwingender Übergang der Steuerschuld unter folgenden Voraussetzungen:
- Leistender ist ausländischer Unternehmer ohne Sitz im Inland,
- Leistender erbringt eine sonstige Leistung oder Werklieferung,
- Leistungsempfänger ist ein Unternehmer.
Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, ist er jedoch zum Vorsteuerabzug berechtigt, handelt es sich um ein Nullsummenspiel.
Die Rechnung wird ohne Ust mit dem Vermerk „Honorar unterliegt Reverse Charge“ ausgestellt.
Sowohl bei B2C- als auch bei B2B-Umsätzen gibt es zahlreiche Ausnahmen (zB bei Beförderungen, Vermittlungsleistungen, Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen usw.).
Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die sonstige Leistung ausgeführt wurde und verschiebt sich um einen Kalendermonat, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt, in dem die sonstige Leistung erbracht wurde.
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) sind ab 2010 auch B2B-Leistungen aufzunehmen, die in einem anderen EU-Staat erbracht werden und für die die Steuerschuld zwingend auf den Leistungsempfänger übergeht.
In der gemeinsamen Meldung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen sind die Bemessungsgrundlagen für jede UID-Nummer anzugeben.
Und außerdem muß die ZM für jedes Kalendermonat (=Meldezeitraum) bis Ende des Folgemonats übermittelt werden!! Das bedeutet, es gibt keine 6-wöchige Frist wie bei der Umsatzsteuer, sondern nur 4 Wochen Zeit. Für diesen Fall unbedingt solche Lieferungen und Leistungen zeitgerecht bekanntgeben!
Nicht zu melden sind Leistungen an Nicht-Unternehmer, Leistungen mit Leistungsort Drittland und steuerfreie Leistungen.