Steuererklärung 2009
Am 11. März 2009 wurde das neue Steuerreformgesetz 2009 beschlossen, das u.a. folgende Änderungen bringt:
- neue gewinnfreie Obergrenze von Euro 11.000,00,
- neue Steuerklassen mit 0% bis 11.000 Euro, 36,5% bis 25.000 Euro, 43,2% bis 60.000 Euro und 50% ab Euro 60.001,
- Kirchenbeiträge sind bis zu Euro 200,00 absetzbar,
- Kinderfreibetrag von Euro 220,00,
- Kinderbetreuungskosten von Euro 2.300,00 als ao.Belastung,
- neuer Spendenkatalog (leider noch immer nicht für Human- und Tierprojekte),
- der FBiG (Freibetrag für investierte Gewinne) zum letzten Mal (ab 2010 gibt es dann den neuen 13%igen Gewinnfreibetrag),
- die vorzeitige Afa (Absetzung für Abnutzung von 30%).