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Spenden absetzen

Die Absetzbarkeit von Spenden wurde im Jahr 2009 ebenfalls neu geregelt. Als Betriebsausgabe im betrieblichen Bereich und als Sonderausgabe im privaten Bereich sind Geld- und Sachzuwendungen an mildtätige Organisationen oder Spendensammelvereine (zB. Nachbar in Not, Licht ins Dunkel) abzugsfähig, wenn die Spenden für mildtätige Zwecke, Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern oder Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen verwendet werden. Die Spendenorganisation muß auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger stehen, es darf kein Mitgliedsbeitrag sein und nur bis zu einer maximalen Höhe von 10% der Einkünfte des letzten Kalenderjahres betragen.

Gilt nicht für Spenden an Tierschutzorganisationen!

Zusätzliche „Schikane“ ist der belegsmäßige Nachweis für 2009 und 2010 auf Verlangen, und ab 2011 muß die Spendenorganisation die Höhe der Spende als elektronische Meldung ans Finanzamt schicken (mittels Identifikation durch die Sozialversicherungsnummer!). Dieser bürokratische Aufwand wird einige Organisationen in erhebliche Schwierigkeiten bringen.

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