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Ökoprämie

VERSCHROTTUNGSPRÄMIE

oder korrekt: ÖKOPRÄMIE FÜR FAHRZEUGTAUSCH

Vom 1. April bis 31.12.2009 können PKWs oder Kombis, die vor dem 1. Jänner 1996 zugelassen wurden, aber nicht dem Betriebsvermögen angehören dürfen, einem Fahrzeughändler zur nachweislichen Verschrottung im Inland überlassen werden. Von diesem Händler muß ein neuer Wagen (mindestens EURO 4 Schadstoffklasse) erworben werden, dann kann man eine Ökoprämie in Höhe von Euro 1.500,00 in Anspruch nehmen, die zur Hälfte vom Händler, und zur anderen Hälfte vom Bund (also vom Steuerzahler) getragen wird.

Diese Prämie gilt nur für die ersten 30.000 Antragsteller!
In Österreich gibt es derzeit rund 900.000 Altautos...

Der Fahrzeughändler teilt dem Finanzamt über Finanz-Online die Daten mit und beantragt die Überweisung der Prämie von Euro 1.500,00 an den Antragsteller. Zur Beachtung: dieser Antrag gilt als Steuererklärung mit allen Konsequenzen! Aber eben nur für Private..

Laut Zeitungsbericht gab es bereits am ersten Tag großes Interesse dafür, und es könnte bei einem Erfolg vielleicht doch über eine Erhöhung der Antragszahl nachgedacht werden (was der Finanzminister derzeit noch ablehnt).

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