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Kurzparkzonen neu

Mit 1. September 2007 wird die Kurzparkzone in den Bezirken 1 -9 und 20 von Montag bis Freitag einheitlich von 9.00 bis 22.00 Uhr ausgedehnt, die Höchstparkdauer wird ebenso einheitlich auf 2 Stunden festgelegt. Die Tarife für Kurzparkzonen werden außerdem erhöht. Für Unternehmen, die ihr Fahrzeug am Abend in Betriebsnähe abstellen müssen, gibt es eine neue Abendparkkarte, die bei der Wirtschaftskammer eingereicht werden kann. Diese überprüft den Antrag und reicht ihn dann an die Behörde (MA 46) weiter.

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