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Kinder

KINDERBETREUUNGSKOSTEN AB 02.04.2009

Nach langen Diskussionen und Ankündigungen wurde nun die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Steuerreformgesetz 2009 beschlossen.

Die Kosten bis zu einem Betrag von Euro 2.300,00 p.a. können in der Steuererklärung Rubrik „außergewöhnliche Belastung“ ohne Selbstbehalt eingetragen werden. Sie reduzieren daher die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Einkommensteuer und nicht mehr! Diese Begünstigung kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden, in der Steuererklärung muß die Sozialversicherungsnummer des Kindes angegeben werden.

Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muß in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung untergebracht sein (Krippen, Kindergärten, Horte, Internate usw.) und von pädagogisch qualifizierten Personen betreut werden. Au-Pair-Personal und Babysitter zählen nicht dazu!

Kinderfreibetrag ab 2009

Neu ist der Kinderfreibetrag in Höhe von Euro 220,00 p.a., der aber erst in der Steuererklärung für 2009 eingetragen werden kann und nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer reduziert. Dieser Kinderfreibetrag kann auch auf die Eltern aufgeteilt werden, unbedingt muß aber die Sozialversicherungsnummer des Kindes in der Steuererklärung eingetragen werden.

Die Sozialversicherungsnummer wird uns vielleicht demnächst gleich nach der Geburt implantiert werden, denn sie wird immer wichtiger...

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