HAUSVERLOSUNGEN
Diese Art von Hausverkäufen kommt aus Amerika und ist seit kurzem auch in Österreich beliebt. Doch sollte man dabei einige rechtliche Aspekte beachten, wie zB das Glückspielgesetz, die Rechtsgeschäftsgebühr für Glücksverträge, die Grunderwerbssteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. So einfach ist das mit diesen Verlosungen also nicht...
Wichtig dabei ist, daß diese Verlosung nur für ein einzelnes Projekt durch eine Privatperson ohne Wiederholungsabsicht erfolgt (ansonsten wäre man gleich Unternehmer und das Glücksspielmonopol verletzt). Auch darf der Wert der aufgelegten Lose den ungefähren Verkehrswert des Objektes nicht übersteigen! (In Kärnten wurde das erste Eigenheim in Österreich verlost, die Verkäuferin berichtete in den Medien glücklich, daß der Gesamterlös der Lose den Wert des Hauses beträchtlich überstieg... Worauf sie prompt von der Wirtschaftskammer/Abteilung Immobilienmakler geklagt wurde!).
Der Verkäufer muß 12% von der Gesamtsumme der aufgelegten Lose als Gebühr zahlen, auch wenn nicht alle Lose verkauft wurden oder die Verlosung überhaupt abgesagt wurde.
Das Haus muß vom Verkäufer auch vor mehr als 10 Jahren entgeltlich erworben worden sein, sonst fällt es unter die Spekulationsfrist. Diese Frist vermindert sich auf 2 Jahre, wenn das Haus nachweislich vom Verkäufer mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt wurde.