Gewinnfreibetrag
GFB NEU (EHEMALS FBIG = FREIBETRAG FÜR INVESTIERTE GÜTER)
Für das Jahr 2010 wurde ein neuer Begriff für die Investierfreude der Unternehmer geprägt – der Gewinnfreibetrag. Im Unterschied zum Freibetrag für investierte Güter, der bis zum Veranlagungsjahr 2009 gültig war, wurde er von 10 auf 13% erhöht (damit wollte man die Vergünstigung bei der Versteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Angestellten kompensieren). Neu ist ebenfalls, daß dieser GFB auch für Gebäudeinvestitionen und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude gilt, ebenso für freie Dienstnehmer.
Für Gewinne bis Euro 30.000,00 wird dieser GFB automatisch in Höhe von 13% = Euro 3.900 (maximale Höhe) berechnet. Übersteigt der Gewinn die Höhe von Euro 30.000,00, dann muß für den Differenzbetrag (von 30.000,00 auf den tatsächlichen Gewinn) die Investition nachgewiesen werden.