Gewinnfreibetrag 2010
Der FBiG (=Freibetrag für investierte Gewinne) wurde 2008 eingeführt und ist für das Wirtschaftsjahr 2009 ebenfalls möglich. Bis 10% des Gewinns (und maximal Euro 100.000) kann der FBiG für bestimmte körperliche, abnutzbare Anlagegüter, die mindestens 48 Monate im Anlagevermögen bleiben müssen, angesetzt werden. Ausgenommen sind Gebäude, Mieterinvestitionen, Luftfahrzeuge, PKW, Kombi, gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter. Bestimmte Wertpapiere können hiefür auch verwendet werden, eine diesbezügliche Liste gibts auf der Webseite des Finanzamtes. Diese Wirtschaftsgüter müssen in der Afa-Liste gesondert dokumentiert und auch volle 4 Jahre behalten werden, ansonsten droht eine Nachversteuerung.
Der FBiG läuft 2009 aus, und 2010 tritt dafür der Gewinnfreibetrag in Kraft. Dieser beläuft sich auf 13% (auch hier ist die Grenze maximal Euro 100.000) und gilt auch für Gebäude- und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. Neu dabei ist, daß für jeden automatisch ein Grundfreibetrag von Euro 3.900 gilt, ohne daß hiefür eine Investition tatsächlich gemacht werden muß (dies soll ein Ausgleich für die Sechstelbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes der unselbständig Erwerbstätigen sein). Dieser neue Gewinnfreibetrag wird somit aufgesplittet in einen automatischen Grundfreibetrag von Euro 3.900 (muß nicht in der Steuererklärung eingetragen werden) und einen investitionsbedingten (tatsächlich gemachten) Gewinnfreibetrag, der sehr wohl in die Steuererklärung rein muß. Wird aber erst für das Wirtschaftsjahr 2010 relevant.