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Freie Dienstnehmer

Im Rahmen des Steuerreformgesetzes wurde beschlossen, daß ab 01.01.2010 freie Dienstnehmer den echten Dienstnehmern gleichgestellt werden. Das bedeutet für den Dienstgeber, neben den Honorarzahlungen auch die Lohnnebenkosten wie 3% Kommunalsteuer, 4,5 % Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberbeitragzuschlag (derzeit 0,4 % für Wien, 0,41 % für NÖ) übernehmen zu müssen. Ab 2010 werden freie Dienstnehmer somit um ca. 8 % teurer.

Unterschiede zum echten Dienstnehmer gibt es somit nur mehr arbeitsrechtlich, da das Angestelltengesetz, das Urlaubsgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder das Arbeitsverfassungsgesetz auf freie Dienstnehmer nicht angewendet wird.

Der freie Dienstnehmer kann dafür (im Unterschied zum echten Dienstnehmer) ab 2010 den neuen 13%-igen Gewinnfreibetrag geltend machen

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Gewinnfreibetrag 2010
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