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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Ab 01.08.2008 müssen laut Regierungsvorlage für das Schenkungsmeldegesetz Schenkungen zwischen Angehörigen erst ab einer Wertgrenze von Euro 50.000,00 der Finanzverwaltung gemeldet werden. Werden mehrere Schenkungen innerhalb eines Jahres gemacht, so müssen diese zusammengerechnet werden. Wer als Angehöriger angesehen wird, ist in der Bundesabgabenordnung nachzulesen, die diesen Begriff sehr umfassend angibt (Lebensgefährten sowie geschiedene Ehegatten gehören auch dazu!).

Werden Nichtangehörige mit Schenkungen bedacht, so beträgt der Freibetrag Euro 15.000,00 für einen Zeitraum von 5 Jahren.

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