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Ausweispflicht

AB 01.11.2010 LICHTBILD-AUSWEISPFLICHT BEI ABHEBUNG VOM LOSUNGSWORT-SPARBUCH

Bei Abhebungen von einem Losungswort-Sparbuch muß ab dem 01.11.2010 für jeden Betrag ein Lichtbild-Ausweis hergezeigt werden. Ebenso im Falle einer Sparbuch-Auflösung muß sich der Bankkunde vorher identifizieren.
Bis jetzt galt diese Vorgangsweise nur bei Guthaben über Euro 15.000. Der Grund dafür ist der Kampf der Banken gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – in Österreich gibt es immerhin ungefähr 800 Geldinstitute, da würde sich schon eine gewaltige Summe "waschen" lassen.

Bei Namens-Sparbücher (lauten auf den Namen eines identifizierten Kunden) hat sich nichts geändert. Die Bank nimmt allerdings nur dann die Auszahlung vor, wenn das Sparbuch auf den Namen des Kunden lautet.

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