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Arbeitslosenversicherung

für Selbständige ab 01.01.2009

Ab dem 1. Jänner 2009 wird es das neue Modell der Arbeitslosenversicherung für Selbständige geben. Damit soll es künftig leichter werden, zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung zu wechseln und dabei sozial abgesichert zu bleiben. Erstmals angekündigt wurde es 2002..

Waren Unternehmer vor dem 1. Jänner 2009 unselbständig und selbständig erwerbstätig, so bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld, der durch die unselbständige Tätigkeit erworben wurde, aufrecht.

Unternehmer, die nach dem 1. Jänner 2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen, behalten ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, aber nur dann, wenn sie vor ihrer Selbständigkeit mindestens 5 Jahre unselbständig tätig waren.

War der Unternehmer vor seiner Selbständigkeit keine 5 Jahre unselbständig tätig, kann er bei Aufnahme seiner selbständigen Tätigkeit nach dem 1. Jänner 2009 den Anspruch auf Arbeitslosengeld maximal 5 Jahre lang wahren.

Diese Arbeitslosenversicherung erfolgt auf freiwilliger Basis, die SVA wird jeden Versicherten über seine Möglichkeiten informieren.

Es gibt die Wahl zwischen 3 fixen monatlichen Beiträgen (der Beitragssatz ist 6 %, und die Beitragsgrundlage beträgt entweder ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG):

Euro 68,77 pro Monat,
Euro 137,55 pro Monat,
Euro 206,33 pro Monat.

Die getroffene Entscheidung ist für 8 Jahre bindend! Unternehmer, die sich erst später für dieses neue Modell der Arbeitslosenversicherung entscheiden, haben frühestens nach 8 Jahren die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden.

Auskünfte über dieses Thema kann man bei der sozialpolitischen Abteilung der WKW einholen: Telefon 514 50 – 1795 oder 1272, E-Mail sozpol@wkw.at

Wien, 2008-03-18

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Neue Selbständigenvorsorge