Privatentnahmen
sind Entnahmen für den persönlichen, privaten Gebrauch. Bargeldentnahmen müssen nicht aufgezeichnet werden, Entnahmen von Waren und Gegenständen sind aber als Einnahmen zu behandeln (Teilwert).
sind Entnahmen für den persönlichen, privaten Gebrauch. Bargeldentnahmen müssen nicht aufgezeichnet werden, Entnahmen von Waren und Gegenständen sind aber als Einnahmen zu behandeln (Teilwert).