Geringwertige Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von € 400,00 (netto) können im selben Wirtschaftsjahr zur Gänze abgeschrieben werden.
Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von € 400,00 (netto) können im selben Wirtschaftsjahr zur Gänze abgeschrieben werden.