Textversion

AfA

Abschreibung (Absetzung) für Abnützung
Wirtschafts- und Anlagegüter, die netto mehr als € 400,00 kosten, können nicht voll im Jahr der Anschaffung als Ausgaben abgesetzt werden, sondern werden je nach Beschaffenheit zwischen 2 und 10 Jahren in einer AfA-Liste erfaßt und in den entsprechenden Jahresraten berücksichtigt.

Druckbare Version